
Corona-Virus: Informationen für Vereine
SPORTUNION: Folgender Fragenkatalog wird stetig erweitert und nach Aktualität geordnet. Haftungsausschluss: Die Empfehlungen und Auskünfte wurde nach gewissenhafter Prüfung des mitgeteilten Sachverhalts erteilt. Es handelt sich um allgemein ableitbare Einschätzungen der Folgen dieser Ausnahmesituation. Trotz sorgfältiger Recherche zu den einzelnen Themen können wir angesichts der derzeitigen Häufung von Anfragen, der Ausnahmesituation, der unbeständigen Sachlage, die sich zum Teil täglich ändert, sowie dem oftmaligem Fehlen einschlägiger Judikatur, eindeutiger Rechtsvorschriften und gefestigter Rechtsprechung jedoch ausdrücklich keine Gewähr oder Haftung für eine etwaige gerichtliche Durchsetzbarkeit der Informationen übernehmen. https://sportunion.at/corona-virus/
Folgende Übersicht bildet die Lockerungen für den Sport seit 14. Septemeber ab:
Location | Mindestabstand beim Betreten | Maskenpflicht beim Betreten | Mindestabstand beim Sport | TeilnehmerInnengrenze bei Veranstaltungen | |
Sportstätte |
outdoor |
1m | nein | kein Mindestabstand beim Sport | 100 |
indoor |
ja | 50 | |||
Öffentliche Freifläche (Wiese, Park, etc.) | nein |
Bei Fragen besuche die FAQ-Seite der Sport
Austria oder wende dich an das Informations-Service für den Bereich Sport vom BMKÖS:
Hotline: Tel: +43 (1) 71606 – 665270 (Mo-Fr 9 bis 15 Uhr)
E-Mail: sport@bmkoes.gv.at
Das ÖISS-Informationspapier „Customer Journey – Sportstätten“ unterstützt die BetreiberInnen einer Sportstätte bei der Planung ihrer Maßnahmen im Zuge der Wiederöffnung der Sportstätte. Zudem hat das ÖISS Informationen zur „Auslastung von Tribünenanlagen bei Corona bedingten Sicherheitsabständen“ zusammengestellt.
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